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Neuigkeiten zum Rechtsanwaltskammertag

Wir erlauben uns mitzuteilen, dass aufgrund einer Mitteilung des österreichischen Rechtsanwaltskammertages infolge des für Oktober 2024 veröffentlichten Verbraucherpreisindex für alle ab 1.1.2025 erbrachten Leistungen ein Zuschlag von 12,09% verrechnet werden darf.

Bitte beachten Sie, dass die Gerichtsgebühren ab 01.04.2025 um 23% erhöht wurden.